23. Fiscal Module



Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für elektronische Registrierkassen und dient der Manipulationssicherheit der Kassendaten. Gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) müssen seit dem 1. Januar 2020 alle elektronischen Registrierkassen mit einer TSE ausgestattet sein. Diese Sicherheitseinrichtung besteht in der Regel aus einem Sicherheitsmodul, das die Kassendaten verschlüsselt und speichert.


Die TSE hat das Ziel, die Integrität der Kassendaten zu gewährleisten und eine nachträgliche Manipulation der Aufzeichnungen zu verhindern. Dadurch sollen Steuerbetrug und Schwarzarbeit erschwert werden. Die TSE erzeugt für jeden Geschäftsvorfall eine eindeutige Signatur, die auf einem geschützten Speichermedium abgelegt wird.


Für Unternehmer, die ein digitales Kassensystem verwenden, ist die Installation und Nutzung einer TSE verpflichtend. Es ist wichtig, dass die TSE den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von einem zertifizierten Anbieter stammt. Die konkreten Vorgaben zur Umsetzung und Nutzung der TSE können je nach Land und Gesetzgebung unterschiedlich sein.


Die Kassensoftware BlitzKasse unterstützt die TSE-Geräte von Swissbit.


Die Unterstützung für Bundesdruckerei TSE ist vorübergehend eingestellt.




Es ist wichtig zu beachten:

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die TSE-Karte im Handel zu kaufen und selbst zu aktivieren, übernehmen wir keine rechtliche Garantie für eventuelle Fehler oder die Richtigkeit der Informationen.


Bitte beachten Sie, dass nach drei aufeinanderfolgenden Falscheingaben der TSE-Zugangsdaten wie PIN oder PUK diese gesperrt werden und nicht wiederhergestellt werden können. Falls der PIN dreimal falsch eingegeben wird, kann auch der PUK gesperrt werden. Infolgedessen wird die TSE nicht mehr funktionsfähig sein und dies wird nicht als Garantiefall vom Hersteller behandelt. Es wird daher notwendig sein, eine neue TSE zu erwerben. Es ist daher äußerst wichtig, die Zugangsdaten sorgfältig zu behandeln und sicherzustellen, dass sie korrekt eingegeben werden, um eine Sperrung zu vermeiden



Die Installation der TSE erfolgt in zwei Schritten:


Integration der TSE in die Kasse.

Zuweisung und Aktivierung der TSE in der Kassensoftware.


1. Integration der TSE von Swissbit:

1. Schließen Sie den TSE-Stick dauerhaft an einen freien USB-Anschluss an. Sie können den TSE-Stick in beliebigen USB-Anschluss einstecken. Der Stick sollte wie auf dem Bild grün leuchten.



2. Windows erkennt ihn als Laufwerk und weist ihm einen Laufwerksbuchstaben zu. Notieren Sie diesen, z.B.  D



3. Wenn Sie die TSE-Karte von Swissbit haben, betätigen Sie bitte das Swissbit TSE-Logo wie im obigen Bild angezeigt.



2. Füllen Sie bitte sorgfältig alle Felder in der Tabelle aus:


        1. Kassenname (KassenID): Geben Sie hier den Namen Ihrer Kasse ein. Dieser Name dient zur Identifizierung der Kasse und wird auf Belegen sowie in der TSE-Karte gespeichert und angezeigt. Beachten Sie, dass dieser Name nur über den TSE-Anbieter geändert werden kann. Hierfür wenden Sie sich bitte persönlich und schriftlich an den TSE-Anbieter.
        2. Pfad: Tragen Sie hier den notierten Laufwerksbuchstaben ein. / Ohne Doppelpunkt oder Schreckstrich nur die Laufwerkbuchstabe, Sehe Bild 1. OBEN /
        3. Admin PIN: Geben Sie hier die frei gewählte Administrations-PIN ein und merken Sie sich diese gut. Für Swissbit: mindestens fünfstellig (5). Für Bundesdruckerei/Cryptovision: mindestens achtstellig (8). Notieren Sie die PIN und bewahren Sie sie sicher auf, sodass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben.
        4. Admin PUK: Tragen Sie hier die sechsstellige, frei gewählte Administrations-PUK ein und prägen Sie sie sich gut ein. Für Swissbit: mindestens sechsstellig (6). Für Bundesdruckerei/Cryptovision: mindestens zehnstellig (10). Notieren Sie die PUK und bewahren Sie sie sicher auf, sodass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben.
        5. Zeit-Admin PIN: Geben Sie hier die fünfstellige, frei gewählte Zeitadministrations-PIN ein und merken Sie sich diese gut. Für Swissbit: mindestens fünfstellig (5). Für Bundesdruckerei/Cryptovision: mindestens achtstellig (8). Bewahren Sie den Zeit-Admin PIN sicher auf, sodass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben.
        6. Zeit-Admin PUK: Tragen Sie hier die sechsstellige, frei gewählte Zeitadministrations-PUK ein und merken Sie sich diese gut. Für Swissbit: mindestens sechsstellig (6). Für Bundesdruckerei/Cryptovision: mindestens zehnstellig (10). Notieren Sie die PUK und bewahren Sie sie sicher auf, sodass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben.


Nachdem Sie die Felder ausgefüllt haben und die PINs und PUKs notiert haben, drücken Sie bitte die Aktivieren-Taste.


Es wird eine Bestätigung angefordert, die Sie durch Drücken der ANNEHMEN-Taste bestätigen, um den TSE-Modus Ihrer Kasse zu aktivieren.


Diese Zustimmung und die eingegebenen Informationen werden auf dem Stick gespeichert und archiviert. Die Aktivierung der Karte kann bis zu 100 Sekunden dauern (die integrierte TSE-LED blinkt häufig und schnell). Bitte haben Sie Geduld. Nach erfolgreicher Aktivierung wird das Infofenster geschlossen und das Fenster für Fiskaleinstellungen gesperrt und in das Feld "Aktivierungsdatum" wird automatisch das Aktivierungs-Datum eingetragen.


Nach der Aktivierung des TSE-Moduls wird bei fehlender TSE-Karte eine Meldung angezeigt, bei der Sie mit Ihrem Admin-Passwort bestätigen müssen, dass Sie ohne TSE arbeiten möchten. Beachten Sie, dass jedes Ausfallen der TSE dem Finanzamt gemeldet werden muss. Bitte senden Sie das beigefügte Mitteilungsformular an Ihr Finanzamt. Beachten Sie dabei, dass Ihr Finanzamt möglicherweise ein eigenes Formular auf seiner Website zur Verfügung stellt. Füllen Sie es aus und senden Sie es ab.


Wichtige Hinweise:


      • Wenn die TSE einmal ausfällt oder von der Kasse getrennt wird, muss die Kassenanwendung neu gestartet werden, damit sie die wieder verbundene TSE erkennt.
      • Beachten Sie, dass kein Mitarbeiter den TSE-Stick während des Betriebs der Kassensoftware entfernen darf, da sonst ein Warnfenster mit einer Fehlermeldung angezeigt wird.
      • Wenn alle USB-Anschlüsse belegt sind, wenden Sie sich bitte an unseren Support oder Ihren Verkäufer. Möglicherweise können Peripheriegeräte entfernt oder auf IP-Anschluss umgestellt werden. Wenn Sie USB-Hubs verwenden müssen, versuchen Sie, die TSE nicht an den Hub, sondern an einen dann freien direkten USB-Port anzuschließen.
      • Bei speziellen Anforderungen besteht die Möglichkeit, eine TSE in Form einer Micro-SD-Karte zu beschaffen und zu verwenden. Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Verkäufer.
      • Platzieren Sie den TSE-Stick direkt am Kassensystem oder Server. Stecken Sie ihn in einen freien USB-Anschluss (beliebiges Beispiel).



Voraussetzungen für eine einwandfreie TSE-Aktivierung:


      1. Windows 10 oder Win 11  in deutscher Version
      2. Visual C++ Redistributable 2019 32-Bit/neueste Version
      3. Aktuellste Version der Kassensoftware, herunterzuladen von www.blitzkasse.de oder www.expresskasse.de
      4. Stabile Internetverbindung und Fernwartungssoftware


Vor der TSE-Aktivierung stellen Sie sicher, dass die neueste Version der Kassensoftware auf Ihrem Computer installiert ist (www.blitzkasse.de oder www.expresskasse.de) und befolgen Sie die mitgelieferten Anweisungen.



Bitte beachten Sie, dass der TSE - Herstellersupport je nach Hersteller variieren kann.



WICHTIG:


Vergessen Sie vor der TSE-Aktivierung nicht, einen Z-Abschlag durchzuführen!


Beachten Sie außerdem, dass wir keine rechtliche Garantie für entstandene Fehler oder die Richtigkeit sämtlicher Angaben übernehmen, wenn Sie sich entscheiden, die TSE-Karte selbst zu aktivieren. Falls Sie eine neue Kasse erworben haben, stellen Sie bitte sicher, dass nach der Testphase die Funktion "Erstbetrieb vorbereiten" ausgeführt wurde und erst DANACH die TSE-Karte aktiviert ist.



Sehe auch :


TSE Sicherheitseinrichtung - Regeln, Gesetzeswidrigkeiten und Ihre Folgen


Technischen Sicherungseinrichtungen (TSE) der Bundesdruckerei - Wichtige Kundeninformationen 


TSE - Mitteilung nach §146a - Formular


 

 

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