Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a AO) per XML Datei
Ab Version 2.0 (DB 4.9)
Anmeldung von Kassensystemen gemäß §146a AO: Pflicht für alle Unternehmer
Die Anmeldung von elektronischen Kassensystemen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient der steuerlichen Erfassung sowie der Verhinderung von Manipulationen. Grundlage hierfür ist §146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
📌 Gesetzliche Grundlage: §146a AO
Unternehmer, die elektronische Aufzeichnungssysteme (z. B. Kassensysteme mit TSE) gemäß §1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV einsetzen, sind verpflichtet, diese innerhalb eines Monats vor Inbetriebnahme beim Finanzamt zu melden.
Die sogenannte Kassen-Finanzamtsmeldung (KFM) dient der Sicherstellung, dass das eingesetzte Kassensystem den Anforderungen an Manipulationssicherheit und Nachvollziehbarkeit entspricht. Nur so kann eine ordnungsgemäße Buchführung gemäß §158 AO gewährleistet werden.
⚠️ Konsequenzen bei Nichtanmeldung
Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht oder fehlerhafter Kassenführung drohen:
- hohe Bußgelder
- steuerrechtliche Sanktionen
- sowie unangekündigte Kassennachschauen gemäß §146b AO
🛠️ Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kassensystem-Anmeldung
1. Firmendaten vervollständigen
Im Kassensystem unter „Kartei → Firmendaten“ alle Angaben vollständig eintragen.
📎 Hier geht’s zum Firmendatenformular
2. TSE aktivieren
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) muss betriebsbereit und initialisiert sein.
3. Anmeldung über BlitzKasse Office durchführen
Navigieren Sie in BlitzKasse zu:
„Reiter → Fiskal Modul“
- 🔘 TSE-Status prüfen:
→ Button „TSE Status“ klicken und Abschluss abwarten - 🧾 Kassenmeldung erzeugen:
→ Button „Kassen Finanzamt Meldung (KFM) §146a AO (XML) drucken“
→ Das Formular wird automatisch erzeugt und angezeigt
📄 Wichtig: Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden!
4. XML-Datei speichern
Nach vollständigem Ausfüllen:
🖱️ „Speichern“ klicken
➡️ Die XML-Datei für die Kassenanmeldung bzw. -abmeldung wird automatisch im Verzeichnis
Desktop → ELSTER gespeichert.
Diese Datei muss anschließend über das ELSTER-Portal an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
📌 Fazit
Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Anmeldung von Kassensystemen schützt vor rechtlichen Konsequenzen und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicher.
Nutzen Sie die integrierten Funktionen von BlitzKasse, um Ihre Kasse sicher und gesetzeskonform beim Finanzamt zu registrieren.